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Was Sie für 2026 wissen müssen

​Im September hat das Bundeskabinett das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Es soll Bürgerinnen und Bürger entlasten, die durch Krisen wie Corona, hohe Energiepreise und Inflation besonders betroffen sind. Ich haben die Pläne zusammengefasst.

Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird von derzeit 19 Prozent ab dem 1. Januar 2026 auf 7 Prozent gesenkt.

 

Die Vereinslandschaft und das ehrenamtliche Engagement sollen gestärkt werden. Dazu sieht das Steueränderungsgesetz 2025 eine Vielzahl von Punkten vor.

StB Marco Mitschke


Tel.: 0172 / 66 27 769
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